Liebe Patienten,

 

Grundlage für die Kostenberechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Momentan ist es in Deutschland leider so, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht übernehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung oder Zusatzversicherung erstattet zu bekommen.

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker. Allerdings kann der Erstattungsrahmen der privaten Versicherung sehr variieren. Das kann bedeuten, dass der Patient trotz privater Versicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen hat.

Am besten, Sie erkundigen sich schon vor der Behandlung nach der Höhe der Erstattung.

 

Unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.